Neue Befristung von Routengenehmigungen
Änderung ab 1. Jänner 2026
Landwirtschaftliche Fahrzeuge bekamen in Oberösterreich bisher eine Routengenehmigung auf unbegrenzte Zeit ausgestellt. Ab 1. Jänner 2026 ist der Bescheid für landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Achslast über 12 t auf fünf Jahre befristet.
Bei allen anderen landwirtschaftlichen Fahrzeugen bleibt alles wie bisher. Bestehende Bescheide müssen nicht geändert werden.
Bei allen anderen landwirtschaftlichen Fahrzeugen bleibt alles wie bisher. Bestehende Bescheide müssen nicht geändert werden.
Grund für die Änderung
Speziell bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen stiegen in den vergangenen Jahren die Achslasten stetig an. Hohe Achslasten sind besonders für Brücken problematisch. Alle Brücken des Landes und der Asfinag werden in regelmäßigen Abständen einer detaillierten Bauwerksüberprüfung unterzogen.
Durch die Befristung der Bescheide für landwirtschaftliche Fahrzeuge über 12 t Achslast auf fünf Jahre kann sichergestellt werden, dass bei eventuellen Schäden oder verschlechterten Erhaltungszuständen von Brücken eine zeitnahe Eingriffsmöglichkeit bei den Bewilligungen bestehen bleibt. Bestimmte Brücken könnten dann während der Reparaturarbeiten nicht mehr überfahren werden.
Durch die Befristung der Bescheide für landwirtschaftliche Fahrzeuge über 12 t Achslast auf fünf Jahre kann sichergestellt werden, dass bei eventuellen Schäden oder verschlechterten Erhaltungszuständen von Brücken eine zeitnahe Eingriffsmöglichkeit bei den Bewilligungen bestehen bleibt. Bestimmte Brücken könnten dann während der Reparaturarbeiten nicht mehr überfahren werden.
Wichtig: Genehmigung Rechtzeitig verlängern!
Tipp: Erinnerungsservice der Versicherung
Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, ob sie in fünf Jahren über die Datenbank ein automatisches Erinnerungsschreiben an Sie senden kann.