Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Kontakt & Service
  • Karriere
  • LK-Zeitung Der Bauer
  • Newsletter
  • Kleinanzeigen
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Oberösterreich logo
LK Oberösterreich logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forstwirtschaft
    • Förderungen
    • Energie & Umwelt
    • Biologischer Landbau
    • Direktvermarktung
    • Bauen
    • Urlaub am Bauernhof
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Oberösterreich
    • Oberösterreich
    • Aktuelles
      • Aktuelles
      • Aktuelles aus den Bezirken
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Funktionärinnen und Funktionäre
      • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
      • Aufgaben der Landwirtschaftskammer
      • Tätigkeitsbericht
      • Service für Funktionärinnen und Funktionäre
      • Verbände
      • LK-Wahl
    • Vollversammlung
      • Vollversammlung
      • Vollversammlung zum Nachschauen
    • Kommunikation & Medien
      • Kommunikation & Medien
      • LK-Zeitung "Der Bauer"
      • Öffentlichkeitsarbeit & PR
      • Online-Kommunikation & Digitales
      • Medienkooperationen
      • Bildergalerie
      • Newsletter der LK Oberösterreich
    • Kontakt & Service
      • Kontakt & Service
      • Servicenummern
      • Schreiben Sie uns
    • Karriere
    • Publikationen
      • Publikationen
      • Broschüren Land- und Forstwirtschaft
      • Broschüren Recht und Steuer
      • Serviceinformationen
    • Videos
    • Die Bäuerin
    • LK-Gästehaus
    • Amtlicher Pflanzenschutzdienst
    • Kleinanzeigen
    • Wetter
  • Markt & Preise
    • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Milch
    • Getreide & Futtermittel
    • Holz
    • Indizes
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
    • Forst im Fokus
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen(current)1
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung(current)2
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Weitere Förderungen
    • Videos ÖPUL
    • Videos Konditionalität
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2026
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forstwirtschaft
    • Förderungen
    • Energie & Umwelt
    • Biologischer Landbau
    • Direktvermarktung
    • Bauen
    • Urlaub am Bauernhof
  • Wetter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Kammerzeitung Der Bauer
  1. LK Oberösterreich
  2. Förderungen
  3. Abwicklung
  4. Oberösterreich

MFA 2026 - Antragsfrist endet mit 15. April 2026

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
16.03.2026 | von DI Mandl Joachim, DI Johannes Riegler, DI Leo Weichselbaumer - Gültigkeit: Oberösterreich bis 30.11.2026

Die Abwicklung des Mehrfachantrages (MFA) 2026 geht in die finale Phase und endet mit dem 15. April 2026 - es gibt keine Nachreichfrist. Ergeben sich danach zu den MFA-Angaben noch Änderungen, müssen diese als Korrektur zum MFA der AMA gemeldet werden.

2026_13_14_Landschaft_OOE.jpg © LK OÖ Weichselbaumer
Die Einreichfrist des MFA 2026 endet am 15. April 2026 – es gibt keine Nachreichfrist. Bestimmte Korrekturen zum Antrag sind jedoch später noch möglich. © LK OÖ Weichselbaumer
Nach Ende der Einreichfrist des MFA können die nachfolgend angeführten MFA-Inhalte bis zu folgenden Terminen noch prämienfähig nachgemeldet werden:
  • 15. Juli 2026: Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste inkl. einzeltierbezogener Beantragung von Schafen/Ziegen bzw. Alm-/Weidemeldung Rinder.
  • 31. August 2026: Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 1 - 3 im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau".
  • 30. September 2026: Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 4 - 7 im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau".
  • 30. November 2026: Menge an bodennah ausgebrachten flüssigen Wirtschaftsdüngern bzw. separierter Rindergülle im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme "Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation".

Antragsdaten auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen

Alle Antragstellerinnen und Antragsteller sind für die im MFA 2026 getätigten Angaben eigenverantwortlich, unabhängig davon, ob sie den MFA selbst online eingereicht oder dafür die Unterstützung der Bezirksbauernkammer in Anspruch genommen haben.
Da in vielen Fällen die Beantragung des MFA 2026 schon einige Monate zurückliegen kann, wird empfohlen, vor Ende der Einreichfrist am 15. April 2026 nochmals alle beantragten Daten zu überprüfen und allenfalls noch vorhandene Plausibilitätsfehler zu beheben. Wird dazu die Unterstützung der Bezirksbauernkammern benötigt, ist vorab eine Terminvereinbarung notwendig.

Die wichtigsten Korrekturmöglichkeiten nach dem 15. April

  • Grundsatz: Entsprechen die im MFA gemachten Angaben, wie z.B. die Flächenbewirtschaftung oder der Tierbestand aufgrund geänderter Umstände nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen in der Natur/am Betrieb, so müssen diese Sachverhalte mittels Korrektur zum MFA bekanntgegeben werden, unabhängig davon, ob diese Korrekturen von der AMA prämienfähig anerkannt werden können oder nicht.
  • Hat die AMA eine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt oder diese bereits durchgeführt, dann ist eine Korrektur unrichtiger Angaben nicht mehr zulässig.
  • Fehlerhinweise, die aufgrund von Vorabprüfungen oder in Folge des Flächenmonitorings von der AMA mitgeteilt werden, können innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Information bearbeitet und anerkannt werden.
  • Änderungen der Schlagnutzungsart sind bis spätestens 15 Kalendertage vor der Auszahlung noch prämienfähig änderbar.
  • Die Nachbeantragung eines Codes, die zu einer Prämienausweitung führt, ist nach dem 15. April nicht mehr möglich. Ausgenommen davon ist der Code "BHG" (Blüh-, Heil- und Gewürzpflanzen), der auch nach dem 15. April noch prämienfähig vergeben werden kann.
  • Änderungen bei Biodiversitätsflächen (DIV-Codierung) am Grünland sind dann möglich, wenn alle Auflagen des neuen Codes einhaltbar und prüfbar sind. Demnach sind ausschließlich folgende Wechsel nach dem 15. April zulässig:
    • Von DIVSZ auf DIVNFZ oder DIVAGF bis spätestens 15. Juni
    • Von DIVNFZ auf DIVAGF bis spätestens 15. August
  • Eine Änderung der DIV-Codierung am Acker ist nach dem 15. April nur von DIVRS auf den Code DIV zulässig.
  • Bodennahe Gülleausbringung: Da nach einer Vor-Ort-Kontrolle eine Reduktion der beantragten Mengen nicht mehr möglich ist, sollen im MFA nur jene Mengen an flüssigem Wirtschaftsdünger und Gülleseparation angegeben werden, die im Kalenderjahr auf jeden Fall bodennah ausgebracht werden, denn eine Erhöhung der m³-Angaben ist nach der MFA-Abgabe noch bis 30. November möglich.
  • Korrektur zur Tierliste: Bei Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme "Tierwohl - Schweinehaltung" ist eine Korrektur des Bestandes im Jahresdurchschnitt nach dem 15. April nur nach Vorlage von Nachweisen für die Zu- und Abgänge (Lieferscheine, Rechnungen, Bestandsverzeichnis) prämienwirksam möglich.
  • Korrekturen Tierwohl - Weide bei Schafen und Ziegen: Innerhalb des Weidezeitraums, d.h. von 1. April bis einschließlich 31. Oktober, sind Zugänge von prämienfähigen Tieren bzw. allfällige Abgänge (Verkauf, Verendung, Schlachtung) innerhalb von sieben Tagen zu melden.
  • Ausgleichszulage - Tierhaltung: Als Tierhalter gelten Betriebe, die im Jahresdurchschnitt mindestens 0,3 RGVE pro ha landwirtschaftlicher Nutzfläche (ohne Almweideflächen) und an mindestens 355 Tagen im Jahr einen Tierbestand von mindestens 1 RGVE halten. Wenn sich herausstellt, dass eine ganzjährig Tierhaltung nicht erfüllt werden kann, so muss das Kreuz bei "Keine ganzjährige Tierhaltung von RGVE" im MFA ergänzt werden.
2026_13_14_AMA MFA FOTOS App.jpg © AMA
Viele Korrekturen können auch einfach und rasch mit der AMA MFA Fotos App am Handy durchgeführt werden. © AMA

AMA MFA Fotos App am Handy installieren

Mit dieser App können nicht nur von der AMA versendete Aufträge/Fehlerhinweise, z.B. im Zusammenhang mit Flächenmonitoring bearbeitet werden, sondern auch aktiv Korrekturen zum MFA der AMA gemeldet werden. So können für einzelne Schläge bei Bedarf die Schlagnutzungsart, die Begrünungsvariante oder der/die Schlagcode(s) korrigiert werden, ohne in eAMA einsteigen zu müssen. Auch die beantragte Menge an bodennah ausgebrachten flüssigen Wirtschaftsdüngern bzw. separierter Rindergülle kann in der App korrigiert bzw. nachgemeldet werden. Damit sollte die Installation der AMA MFA Fotos App am Handy für alle Antragstellenden zum Standard werden.
Bei Fragen zur Abwicklung steht das INVEKOS-Service unter Tel.-Nr.: 050 6902-1600 von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 - 12 Uhr zur Verfügung.

Links zum Thema

  • Merkblatt MFA 2026
  • Flächenmonitoring und AMA MFA Fotos App unterstützen Antragstellung
  • ID Austria - jetzt noch einfacher verwenden

Förderungen Abwicklung 2023-2027

  • MFA 2026 - Antragsfrist endet mit 15. April 2026

  • Besondere Lebensraumtypen in Natura 2000-Gebieten - Vorsicht beim MFA!

  • AMA-Zahlungen: Auszahlungen starten am 18. Dezember 2025

  • Abwicklung des Mehrfachantrages (MFA) 2026 startet

  • Informationsangebot zum Mehrfachantrag (MFA) 2026

  • Agrarmarkt Austria informiert über ÖPUL-Mitteilungen

  • ID Austria - jetzt noch einfacher verwenden

  • Start der Antragstellung für den Mehrfachantrag 2026

  • ID-Austria: Grundvoraussetzung für Antragstellung

  • MFA: Güllemenge (bis 30.11.) und Monitoringaufträge (binnen 14 Tagen bearbeiten)

  • Das ist beim Bewirtschafterwechsel zu beachten

  • Das ist beim Almauftrieb zu beachten

  • Flächenmonitoring und AMA MFA Fotos App unterstützen Antragstellung

  • Vor-Ort-Kontrolle III: Kontrolle auf Almen in der GAP ab 2023

  • Vor-Ort-Kontrolle II: In neuer GAP ersetzt Konditionalität Cross Compliance

  • Digitale Förderplattform zur Antragstellung für Sektor- und Projektmaßnahmen

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Verbände
  • Downloads
  • Initiativen und Partner

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Oberösterreich
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • LFI-Veranstaltungskalender
  • Schule am Bauernhof
  • Tiergesundheitsdienst
  • Urlaub am Bauernhof
  • Pflanzenschutz-Warndienst

Über uns

Lk Online © 2026 ooe.lko.at

Landwirtschaftskammer Oberösterreich
Auf der Gugl 3, 4021 Linz

Telefon: +43 (050) 6902 0
E-Mail: office@lk-ooe.at

  • Newsletter
  • Facebook
  • Youtube
2026_13_14_Landschaft_OOE.jpg © LK OÖ Weichselbaumer

Die Einreichfrist des MFA 2026 endet am 15. April 2026 – es gibt keine Nachreichfrist. Bestimmte Korrekturen zum Antrag sind jedoch später noch möglich. © LK OÖ Weichselbaumer

2026_13_14_AMA MFA FOTOS App.jpg © AMA

Viele Korrekturen können auch einfach und rasch mit der AMA MFA Fotos App am Handy durchgeführt werden. © AMA